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Vertraulichkeitserklärung

 

Der Interessent erklärt, alle erhaltenen Objekt- und Bonitätsinformationen streng vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen.

„Autorisierte Personen“ sind nicht Dritte im vorstehenden Sinne.
„Autorisierte Personen“ im Sinne der Vereinbarung sind Aufsichtsräte, Mitarbeiter, (gesetzliche) Vertreter, sowie rechtliche, technische, wirtschaftliche und sonstige Berater des Interessenten. Der Interessent steht Schürrer & Fleischer Immobilien GmbH & Co. KG gegenüber dafür ein, dass „Autorisierte Personen“ in gleicher Weise wie er selbst zur Vertraulichkeit hinsichtlich der von Schürrer & Fleischer Immobilien erhaltenen Informationen verpflichtet sind.

Ausgenommen von der Vertraulichkeitserklärung sind solche vertraulichen Informationen, die

a) öffentlich bekannt sind oder werden,
b) dem Interessenten durch Dritte bekannt geworden sind oder werden oder
c) dem Interessenten aufgrund von Gesetz, Verordnung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

Der Interessent erklärt weiterhin, die vertraulichen Informationen so zu schützen, wie er eigene vertrauliche Informationen schützen würde, mindestens aber so, wie ein ordentlicher Kaufmann.

Auf Verlangen von Schürrer & Fleischer Immobilien und/oder dem/der Verkäufer/in wird der Interessent ihm ausgehändigte Unterlagen zurückgeben.

Der Interessent wird jedwede Kommunikation zu den von Schürrer & Fleischer Immobilien angebotenen Objekten ausschließlich über Schürrer & Fleischer Immobilien führen und insbesondere – ohne eine Zustimmung von Schürrer & Fleischer Immobilien - weder selbst noch über Dritte einen Kontakt zum Eigentümer/ Anbieter des Objekts unter Umgehung von Schürrer & Fleischer Immobilien herstellen.

Diese Vereinbarung gilt auch für Rechtsnachfolger und Konzernunternehmen der Parteien.

Sie unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Erklärung ist Karlsruhe, soweit es sich bei dem Interessenten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen handelt oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Bei einem schuldhaften Verstoß gegen eine Verpflichtung aus dieser Erklärung ist der Interessent zum Schadensersatz gegenüber Schürrer & Fleischer Immobilien verpflichtet.

Sollte eine Bestimmung dieser Erklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.