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DER ENERGIEAUSWEIS IST PFLICHT!
Der Energieausweis dient als Nachweisdokument für die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Aufschluss über dessen Dämmung und Heizanlage. Gebäudeeigentümer müssen potentiellen Käufern / Mietern für Gebäude mit einem Baujahr bis 1965 seit dem 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; für Gebäude mit einem Baujahr ab 1965 ist diese Regelung am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Bezüglich der Ausstellung eines Energieausweises arbeiten wir mit einem externen Dienstleister zusammen. Sie erhalten in diesem Zusammenhang sehr gerne unsere Unterstützung.
SPRECHEN SIE UNS AN – WIR SIND GERNE FÜR SIE DA.
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