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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SCHÜRRER & FLEISCHER IMMOBILIEN GMBH & CO. KG

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Schürrer & Fleischer Immobilien GmbH & Co. KG (im folgenden Schürrer & Fleischer Immobilien genannt) dar.

 

§ 1 Doppeltätigkeit

Schürrer & Fleischer Immobilien kann auch für die jeweils andere Seite unter Berücksichtigung von § 656c BGB provisionspflichtig tätig werden.

§ 2 Nachweise

Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

Die in den Angeboten von Schürrer & Fleischer Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Schürrer & Fleischer Immobilien wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird von Schürrer & Fleischer Immobilien nicht übernommen.

§ 3 Vertraulichkeit

Die von Schürrer & Fleischer Immobilien übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Schürrer & Fleischer Immobilien zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Empfängers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Schürrer & Fleischer Immobilien zustande kommt, schuldet der Empfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Schürrer & Fleischer Immobilien alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnten.

Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer bzw. Vermieter und Interessenten ist auf die Tätigkeit von Schürrer & Fleischer Immobilien Bezug zu nehmen und Schürrer & Fleischer Immobilien der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat Schürrer & Fleischer Immobilien unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von Schürrer & Fleischer Immobilien nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder einen von Schürrer & Fleischer Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.

Schürrer & Fleischer Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

§ 5 Provisionsanspruch / Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Schürrer & Fleischer Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Schürrer & Fleischer Immobilien während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Schürrer & Fleischer Immobilien abweicht.

Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird ein im Hauptvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht wahrgenommen.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Schürrer & Fleischer Immobilien abweicht. Die Provision ist sieben Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.

Sofern der Auftraggeber neben Schürrer & Fleischer Immobilien noch einen weiteren Makler beauftragen sollte, besteht für den Auftraggeber das Risiko, dass er im Erfolgsfall der Maklertätigkeit eine Maklerprovision mehrfach zu zahlen hat.

§ 6 Höhe der Provision

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision. Sie errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. Gesamtnettomietpreis.

§ 7 Haftung / Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Schürrer & Fleischer Immobilien auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer

  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Schürrer & Fleischer Immobilien oder deren gesetzlichen Vertretern oderErfüllungsgehilfen verursacht worden oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
  • Schürrer & Fleischer Immobilien hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.

Schürrer & Fleischer Immobilien ist zur Deckung von etwaigen Vermögensschäden haftpflichtversichert.

§ 8 Keine steuerliche Beratung / keine Bargeld- und keine Treuhandgeschäfte

Schürrer & Fleischer Immobilien übernimmt keine steuerliche Beratung. Steuerliche Aspekte (Umsatzsteuer/Vorsteuer etc.) beim Kauf/Verkauf einer Immobilie sind vom Käufer/Verkäufer abzuklären.

Sämtliche Zahlungen an Schürrer & Fleischer Immobilien können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Die Mitarbeiter von Schürrer & Fleischer Immobilien sind zur Annahme von Bargeld nicht befugt.

Der Abschluss von Treuhandgeschäften mit Schürrer & Fleischer Immobilien ist ausgeschlossen.

§ 9 Zusätzliche Regelungen für Bauträger und Projektentwickler

Im Falle der Entwicklung und Bebauung des Objektes sowie der weiterführenden Vermarktung der entstehenden Grundstücke bzw. Immobilien erteilt der Interessent SFI einen exklusiven Vermarktungsauftrag (Verkaufs- bzw. Vermietungsauftrag) inklusive aller Marketingleistungen zu üblichen Konditionen. Sofern der Interessent das Objekt nicht selbst entwickelt und bebaut, sondern an einen Dritten weiterveräußert, wird der Interessent den Dritten vertraglich verpflichten, mit SFI eine dem Vorgenannten entsprechende Vermarktungsvereinbarung (Verkaufs- bzw. Vermietungsvereinbarung) inklusive aller Marketingleistungen zu üblichen Konditionen abzuschließen.

§ 10 Sonstige Bedingungen

Schürrer & Fleischer Immobilien wird zur Erbringung seiner Leistungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber keine Subunternehmer beauftragen, es sei denn, etwas anderes wird in Textform mit dem Auftraggeber vereinbart.

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beauftragt ein Kaufmann Schürrer & Fleischer Immobilien im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Schürrer & Fleischer Immobilien Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Verbraucherinformation nach § 36 VSBG

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Die Firma Schürrer & Fleischer Immobilien GmbH & Co. KG ist Mitglied im IVD und nimmt an einem Schlichtungsverfahren teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstr. 10, 10179 Berlin.

Weitere Kommunikationsdaten sind info@ombudsmann-immobilien.net, www.ombudsmann-immobilien.net

An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Schürrer & Fleischer Immobilien GmbH & Co. KG grundsätzlich nicht teil.